- Wie schnell erhalte ich einen Termin?
- Was passiert im Erstgespräch?
- Wie häufig finden Sitzungen statt?
- Was kostet eine Therapiestunde bei Ihnen?
- Wie lange dauert eine Einzel- oder Paartherapie?
- Was mache ich, wenn mein Partner nicht mitkommen will?
- Können wir unsere Kinder mitbringen?
- Zahlt die Krankenkasse die Eheberatung oder Paartherapie?
- Wird die Therapie von meiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
- Welche Chancen habe ich, dass meine gesetzliche Krankenkasse die Therapie bei Ihnen bezahlt?
- Zahlt meine private Krankenversicherung oder meine Zusatzversicherung für Heilpraktiker die Therapie bei Ihnen?
- Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Therapie privat bezahle?

Das hängt auch von Ihrer Flexibilität ab. Wenn Sie nur auf einen Abendtermin fixiert sind, und gerade alle besetzt sind, kann es schon mal zwei Wochen dauern. Nehmen Sie sich stattdessen am Vormittag, Mittag, oder frühen Nachmittag Zeit, können Sie oft innerhalb von einer Woche einen Termin erhalten. Mit etwas Glück ist manchmal gerade kurzfristig ein passender Termin freigeworden.

Das Erstgespräch dauert ungefähr eine Stunde. Wir sprechen über Ihre aktuelle Lebenssituation und legen therapeutische oder beraterische Ziele fest. Das Erstgespräch dient dem persönlichen Kennenlernen und Sie erhalten einen Eindruck von meiner Arbeitsweise. Im Anschluss daran können Sie sich in Ruhe entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir wünschen.
Ablauf der Sitzungen
In Krisensituationen und am Anfang der Therapie ist es oft angebracht, die Sitzungen in einwöchigen Abständen abzuhalten.
In der Regel finden Einzelgespräche in einem 14-tägigen Rhythmus statt, da es sinnvoll ist, die in der Therapie erfahrenen Inhalte zunächst in den Alltag umzusetzen, bevor weitere Themen erarbeitet werden.
Paartherapien finden in der Regel in einem 2-3-4-wöchigen Rhythmus statt, da die im Alltag umzusetzenden Inhalte für das Paar häufig Zeit und Muße benötigen.
Investition
EINZELTHERAPIE
Die Dauer einer Psychotherapie hängt vom individuellen Therapieziel, dem Therapieverlauf und verschiedenen anderen Faktoren ab, sodass jede genaue Antwort fiktiv ist.
Der wichtigste Faktor ist wohl die Zielsetzung. Ein genau beschreibbares Problem ist schneller zu verändern als ein komplexes Verhaltensmuster, Grundlagen für eine einzelne Entscheidung sind einfacher zu finden als für eine das ganze Leben betreffende Weichenstellung. Ein störendes Symptom kann eher zu verstehen sein als eine diffuse Stimmung, ein Problem auf Grund eines einzelnen Ereignisses kann leichter heilbar sein, als eines, das durch eine langdauernde Belastung oder Entbehrung entstanden ist.
Natürlich spielt auch das Geld eine Rolle. Es lohnt sich allerdings, diese Frage nicht zum alleinigen Maßstab zu machen; oft findet sich im Gespräch mit der Heilpraktikerin für Psychotherapie eine Lösung, wenn die Notwendigkeit, das Bedürfnis oder der Wunsch klar ist.
Sie haben die Möglichkeit, eine vorher festgelegte Anzahl an Sitzungen zu buchen oder sich in einen offenen Prozess einzulassen. Nach einigen Stunden wird darüber reflektiert, welche Änderungen es gibt und wo Sie noch Unterstützung brauchen.
PAARTHERAPIE
Das ist sehr unterschiedlich, und hängt von Ihrer Situation ab. Bei einer Eheberatung, Paartherapie sind es erfahrungsgemäß fünf bis zehn Stunden, einige Paare schätzen auch eine längere Begleitung mit größeren zeitlichen Abständen der Sitzungseinheiten.
Es hat verschiedene Gründe, warum ein Partner keine Beratung wünscht: z.B. Schamgefühl, oder sie/er hat bereits mit der Beziehung abgeschlossen. Falls sich die Weigerung des Partners nicht ändert, ist es immer noch besser, sich alleine beraten zu lassen.
Durch die Veränderung des beratenen Partners entsteht ein neues Gleichgewicht in der Beziehung. Dieses hat auch Auswirkungen auf den Partner/in.
Nein, Kinder müssen aus diesem Prozess herausgehalten werden. Themen wie z.B. die elterliche Sexualität oder Konflikte sollten auch vor kleinen Kindern nicht besprochen werden.
Ablauf der Sitzungen
Nein, die Krankenkassen zahlen nur Psychoanalyse, Psychotherapie oder Verhaltenstherapie zur Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert und das nur bei der Therapie einer einzelnen Person.
Nein, Leistungen können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Ich behandle auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes (Psychotherapie). Mein Behandlungsschwerpunkt umfasst Methoden, die keine Kassenleistung sind (z. B. körperorientierte Psychotherapie, systemische Therapie oder innere Kind Arbeit).


Zunächst einmal bekommen Sie wesentlich schneller einen Termin, da es eine allgemeine Unterversorgung in diesem Bereich der Psychotherapien gibt und Sie bei PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung meist mehrere Monate auf einen Termin warten müssen. Wenn Sie eine Beratung privat bezahlen, erfährt niemand etwas über Ihre persönlichen Anliegen und Hintergründe.
Wird eine Therapie von der Kasse bezahlt, so geschieht dies ausschließlich nach einem ausführlichen Gutachten und einer Diagnose mit Krankheitswert. Diese Diagnose verbleibt dauerhaft in den Akten der Krankenkasse.
Hinweis zu Ihrer Sicherheit
Bei einer anstehenden Verbeamtung sowie beim Abschluss von Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder privaten Krankenversicherungen werden heute routinemäßig ernsthafte Vorerkrankungen abgefragt. Dazu gehören auch viele psychische Erkrankungen wie z.B. Ängste oder Depressionen. Hier besteht Auskunftspflicht und Verträge können bei unvollständigen Angaben gekündigt werden.
Eine von der Krankenkasse finanzierte und somit in der Krankenakte aufgeführte Psychotherapie kann zur Ablehnung der Verbeamtung führen. Versicherungsantäge werden unter Umständen nicht bewilligt oder sind für den Betroffenen mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Eine private Psychotherapie wird dagegen nicht bürokratisch registriert. Von der Therapie wissen nur Sie und Ihre Therapeutin, die aufgrund ihrer Schweigepflicht niemandem zur Auskunft verpflichtet ist.
Psychotherapie ist als außergewöhnliche Belastung ebenso wie z.B. Arztkosten steuerabzugsfähig. Die Kosten für Coaching sind als Werbungskosten ebenfalls steuerlich abzugsfähig.

Abgerechnet wird zeitanteilig nach jeder Sitzung in bar.
Eine Heilpraktiker-Abrechnung nach GebüH oder GOÄ- Tarif ist möglich, sofern Sie eine Zusatzversicherung haben oder privat versichert sind. Dies entbindet Sie aber nicht von der Zahlung der Sitzungskosten vorab. Bedenken Sie, für die Heilpraktiker-Abrechnung nach GebüH oder GOÄ- Tarif muss eine Diagnose gestellt sein.