Beratungszeit | Kosten | |
Therapie - Selbstzahler | 60 Minuten | 90 € |
Jede weitere Zeiteinheit | 10 Minuten | 15 € |
Erstgespräch (nach Wunsch) | 30 Minuten | 45 € |
Erstgespräch |
60 Minuten |
90 € |
Paartherapie/Beratung | 60 Minuten | 110 € |
Paartherapie/Beratung | 90 Minuten | 155 € |
Jede weitere Zeiteinheit |
10 Minuten |
16 € |
Coaching/Krisenintervention | 60 Minuten | 100€ |
Heilpraktikerleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Privatkrankenversicherte oder Versicherte mit bestimmten Zusatzversicherungen bekommen bei Einschluss von Heilpraktikerleistungen möglicherweise einen Teil der Kosten erstattet. Es gilt dann die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Abrechnungsmodus
Abgerechnet wird zeitanteilig nach jeder Sitzung in bar, oder per Überweisung innerhalt 1 Woche nach dem Termin.
Eine Heilpraktiker-Abrechnung nach GebüH oder GOÄ-Tarif ist möglich, sofern Sie eine Zusatzversicherung haben oder privat versichert sind. Dies entbindet Sie aber nicht von der Zahlung der Sitzungskosten vorab. Bedenken Sie, für die Heilpraktiker-Abrechnung nach GebüH oder GOÄ- Tarif muss eine Diagnose gestellt sein.
Sie können die Kosten für therapeutische Behandlungen jedoch als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. (Az: 3 K 2845/02 E, Finanzgericht Münster) Jedoch nicht für Paartherapie.